Aktiengesellschaft (AG)


Die AG ist die typische Form der Kapitalgesellschaft, an der eine Vielzahl von Aktionären beteiligt sein können. Die Bestimmungen der Aktiengesellschaften sind im Aktiengesetz (AktG) niedergelegt.

Die Aktiengesellschaft ist wie die GmbH eine juristische Person, die durch natürliche Organe vertreten wird. Die Organe sind: Der Aktionär erwirbt durch seine Aktienanteile einen Anspruch auf Gewinn (Dividende), am möglichen Liquidationserlös und ein Stimmrecht in der Hauptversammlung (pro Aktie eine Stimme). Die Aktionäre haften nur mit der Höhe des Aktienanteils.

Eine Aktie ist ein Bruchteil des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft (AG). Der Nennwert (oder auch Nominalwert) aller Aktien ergibt das sogenannte Grundkapital einer Aktiengesellschaft (der Begriff Grundkapital wird nur für Aktiengesellschaften gebraucht; bei der GmbH heißt das eingelegte Kapital Stammkapital). Der kleinste mögliche Nennwert ist (im Moment) ein Euro. Dieser Nennwert verändert sich nicht und ist unabhängig von dem sogenannten Kurswert einer Aktie, der durch Angebot und Nachfrage im Börsenhandel bedingt ist.

Vorteile der AG Nachteile der AG Vorteile für Aktionäre Nachteile für Aktionäre

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