Doppelte Buchführung


"Buchführung bezeichnet die in Zahlenwerten vorgenommene planmäßige, lückenlose, zeitliche und sachlich geordnete Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge in einer Unternehmung auf Grund von Belegen. Sie ist das zahlenmäßige Spiegelbild einer Unternehmung und wichtige Informationsquelle für den Unternehmer und dient außerdem dazu, den gesetzlich fixierten Informationsanforderungen von Behörden nachzukommen" (Wikipedia).

Für kleinere Unternehmen reicht eine Eingaben-/Ausgabenrechnung, auch Einnahmenüberschussrechnung genannt, aus.
Unternehmen, die ins Handelsregister eingetragen sind und damit Vollkaufmannseigenschaft besitzen, und Unternehmen von mehr als 500.000 Euro Umsatz im Kalenderjahr (ab 1. Januar 2007) oder die einen Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 30.000 Euro im Wirtschaftsjahr erwirtschaften, sind zur doppelten Buchführung gesetzlich verpflichtet. Doppelte Buchführung (Doppik) hat folgende Kennzeichen:

Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung

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