Doppelte Buchführung
"Buchführung bezeichnet die in Zahlenwerten vorgenommene planmäßige, lückenlose, zeitliche und sachlich geordnete Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge in einer Unternehmung auf Grund von Belegen. Sie ist das zahlenmäßige Spiegelbild einer Unternehmung und wichtige Informationsquelle für den Unternehmer und dient außerdem dazu, den gesetzlich fixierten Informationsanforderungen von Behörden nachzukommen" (Wikipedia).
Für kleinere Unternehmen reicht eine Eingaben-/Ausgabenrechnung, auch Einnahmenüberschussrechnung genannt, aus.
Unternehmen, die ins Handelsregister eingetragen sind und damit Vollkaufmannseigenschaft besitzen, und Unternehmen von mehr als 500.000 Euro Umsatz im Kalenderjahr (ab 1. Januar 2007) oder die einen Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 30.000 Euro im Wirtschaftsjahr erwirtschaften, sind zur doppelten Buchführung gesetzlich verpflichtet.
Doppelte Buchführung (Doppik) hat folgende Kennzeichen:
- jede Buchung eines Geschäftsvorfalls berührt mindesten 2 Konten
- die Ermittlung des Periodenerfolgs erfolgt doppelt in Bilanz (durch Vergleich von Eröffnungs- und Schlussbilanz) und in der GuV (durch Saldo von Erträgen und Aufwendungen)
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
Klarheit
- Bilanzübersichtlichkeit - die Posten der Bilanz sollen in einer vorgeschriebenen Reihenfolge gegliedert und eindeutig bezeichnet sein
- Bilanzidentität - Eröffnungsbilanz und vorangegangene Schlussbilanz müssen übereinstimmen
- Bilanzkontinuität - die Gliederung einer Bilanz muss in der nächsten Bilanz beibehalten werden
Wahrheit
- Bilanzwahrheit - die Bilanz muss der Wahrheit entsprechen, alles muss so gebucht werden muss, wie es wirklich vorgefallen ist. Scheinbuchungen über Vorgänge, die nicht tatsächlich stattgefunden haben, sind verbotene Fälschungen.
- Kaufmännische Vorsicht - ein Kaufmann muss sich im Zweifel ärmer darstellen, als er tatsächlich ist (mögliche Wertverluste sind zu erfassen und zu bewerten).
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