Ein-Personen-GmbH


Ein Einzelunternehmer kann sein Unternehmen auch in eine GmbH umwandeln. Für diese Ein-Personen-GmbH gelten dieselben Bestimmungen wie für eine "normale" GmbH, d.h. z.B. notwendige Eintragung ins Handelsregister und ein Stammkapital in der Höhe von 25.000 Euro. Der Vorteil der Ein-Personen-GmbH liegt in der beschränkten Haftung.

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