Einnahmen-Ausgaben-Rechnung


Für kleinere Unternehmen reicht eine Eingaben-/Ausgabenrechnung, auch Einnahmenüberschussrechnung (Wikipedia) genannt, als Buchführung aus. Eine doppelte Buchführung wird erst notwendig, wenn das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist und damit Vollkaufmannseigenschaft besitzt oder mehr als 500.000 Euro Umsatz im Kalenderjahr (ab 1. Januar 2007) oder einen Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 30.000 Euro im Wirtschaftsjahr erzielt.