Existenzgründung
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Als Existenzgründung wird die Aufnahme einer beruflichen Selbstständigkeit bezeichnet. Die Existenzgründung erfolgt formal, juristisch durch die Gewerbeanmeldung oder bei freien Berufen durch Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt.
Weitere Formalitäten können folgen, wie etwa die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Eintragung in die Handwerksrolle. Die Mitgliedschaft in der IHK eine Pflichtmitgliedschaft, ähnliches gilt für die Eintragung in die Handwerksrolle. Zwischen Tätigkeiten, die einen Meistertitel erforderlich machen und Tätigkeiten, die diesen nicht mehr erfordern, ist zu unterscheiden. Bei handwerksähnlichen Tätigkeiten sind keine beruflichen Qualifikationen notwendig, aber eine Aufnahme in die kostenpflichtige Handwerksrolle lässt sich in den meisten Fällen nicht vermeiden. Für bestimmte Tätigkeiten sind weitere Genehmigungen erforderlich, z.B. für den Umgang mit Nahrung (Gaststättengewerbe und Lebensmittelhandel) oder für den Handel mit Waffen oder Arzneimitteln.
Links
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Wikipedia zu Existenzgründung