Firma


Die Firma ist der Name, unter dem der Kaufmann:
  • seine Geschäfte betreibt
  • die Unterschrift abgibt
  • klagen und verklagt werden kann


  • Nach deutschen Handelsrecht dürfen nur Kaufleute eine Firma führen. Andere Gewerbebetreibende dürfen nur eine Geschäftsbezeichnung führen. Eine wichtige Bedingung für einen solchen Firmennamen ist, dass das Unternehmen mit der Firma in das Handelsregister eingetragen werden muss.


    Es gibt mehrere Arten der Firma:
    • Personenfirma: Diese Firmenbezeichnung enthält den oder die Namen der Firmeninhaber: z.B. Max Muster e. K., Klaus und Peter Müller OHG, Schmidt GmbH, usw.
    • Gemischte Firma: Zusätzlich zu dem Namen einer Person enthält diese Firmenbezeichnung den Gegenstand des Unternehmens oder eine Fantasiebezeichnung: z.B. Dieter Mustermann OHG Gebrauchtwagen, Kaufhaus Meyer AG, usw.
    • Sachfirma: Bei dieser Firmenbezeichnung wird der Gegenstand des Unternehmens benannt: z.B. Computer KG, Baugenossenschaft eG, Bleistift e. Kfm., usw.

    Der Firmenname kann von dem Unternehmer frei gewählt werden, unabhängig von der gewählten Rechtsform. Auch Fantasienamen sind erlaubt. Es muss lediglich beachtet werden, dass auf jeden Fall die Rechtsform angegeben werden muss:
    • Einzelkaufleute benötigen den Zusatz: "eingetragener Kaufmann" bzw. "eingetragene Kauffrau", die Abkürzungen "e. Kfm." bzw. "e. Kffr." oder "e. K."
    • offene Handelgesellschaften und Kommanditgesellschaften benötigen den Zusatz: "OHG" bzw. "KG"
    • Kapitalgesellschaften und Genossenschaften benötigen den Zusatz: "AG" für Aktiengesellschaften, "GmbH" für Gesellschaften mit beschränkter Haftung und "eG" für eingetragene Genossenschaften


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