Freie Berufe
Angehörige freier Berufe können sich in Partnerschaftsgesellschaften zusammenschließen, die der Rechtsform der OHG angenähert sind.
Zu den freien Berufen gehören (z.B.): Rechtsanwalt, Patentanwalt und Rentenberater; Apotheker, Arzt, Psychologe, Heilpraktiker, Hebamme, Physiotherapeut/Krankengymnast; Künstler, Regisseur, Choreograf und Designer; Journalist/Reporter, Bildberichterstatter und Dolmetscher/Übersetzer; Dozent, Erzieher und Lehrer; Kindertagespflegepersonen, Steuerberater; Ingenieur, Informatiker, Architekt, Stadtplaner.
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