Gemeinkosten
Gemeinkosten (Indirekte Kosten) können nicht einzelnen Kostenträgern oder Kostenstellen direkt zugewiesen werden.
Gemeinkosten sind z.B. allgemein anfallende Mieten, Versicherungen, Zinsen, Gehälter, Stromkosten etc.. In der Vollkostenrechnung werden diese den einzelnen Kostenträgern nach einem Verteilungsschlüssel zugerechnet oder in der Teilkostenrechnung gegen die Summe der Deckungsbeiträge der einzelnen Kostenträger gesetzt.
Das Gegenstück zu den Gemeinkosten sind die Einzelkosten, die direkt einzelnen Kostenstellen oder - trägern zugewiesen werden können.