GOB - Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
(vergl. Doppelte Buchführung)
Klarheit
- Bilanzübersichtlichkeit - die Posten der Bilanz sollen in einer vorgeschriebenen Reihenfolge gegliedert und eindeutig bezeichnet sein
- Bilanzidentität - Eröffnungsbilanz und vorangegangene Schlussbilanz müssen übereinstimmen
- Bilanzkontinuität - die Gliederung einer Bilanz muss in der nächsten Bilanz beibehalten werden
Wahrheit
- Bilanzwahrheit - die Bilanz muss der Wahrheit entsprechen, alles muss so gebucht werden muss, wie es wirklich vorgefallen ist. Scheinbuchungen über Vorgänge, die nicht tatsächlich stattgefunden haben, sind verbotene Fälschungen.
- Kaufmännische Vorsicht - ein Kaufmann muss sich im Zweifel ärmer darstellen, als er tatsächlich ist (mögliche Wertverluste sind zu erfassen und zu bewerten).
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