Goldene Finanzierungsregel


Die Regel besagt, daß (seiner Natur nach langfristiges) Anlagevermögen durch Eigenkapital, eigenkapitalähnliches Kapital und langfristiges Fremdkapital finanziert werden soll, und (seiner Natur nach kurzfristiges) Umlaufvermögen durch kurzfristiges Fremdkapital (Betriebsmittelkredite der Hausbank und Lieferantenverbindlichkeiten) finanziert werden soll. In diesem Zusammenhang spricht man von fristenkongruenter Mittelverwendung.
Eine Verletzung der goldenen Finanzierungsregel kann dazu führen, dass ein Kredit fällig wird, bevor die Investition ihre Amortisation erreicht hat.