Handelsbilanz
Die den handelsrechtlichen Vorschriften entsprechende Bilanz. Sie bildet zugleich die Grundlage für die Aufstellung der Steuerbilanz. In vielen Fällen wird es nur eine Bilanz geben, die Handels- und Steuerbilanz zugleich ist, die sogenannte Einheitsbilanz. Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz beruhen oft auf unterschiedlichen Abschreibungsarten. Für Einzelnehmen gelten §§ 238 bis 263 HGB, für Kapitalgesellschaften gelten auch die Vorschriften §§ 264 bis 335 HGB.
Der Begriff Handelsbilanz wird auch in der Volkswirtschaft benutzt und hat dort eine andere Bedeutung.
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