Handelsregister
Durchblick Wirtschaft :
Begriffe des EBCL-Kurs - Grundlagen von Betriebswirtschaft und kaufmännisches Rechnen
Bilanz - Kennzahlen - Kostenrechnung - Gesellschaftslehre
EBCL
Start 1
Bilanz - Kennzahlen - Kostenrechnung - Gesellschaftsrecht
Lexikon Wirtschaft
Bilanz - Glossar
-
Kennzahlen - Glossar
-
Kostenrechnung - Glossar
Gesellschaftsrecht - Glossar
Start 2
Trionfi.com
Autorbis.net
Ehrenfeld 1
Ehrenfeld 2
Tarot Ausstellung Köln
Trionfi workstation
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das Eintragungen über sämtliche Kaufleute (vergleiche den
Kaufmannsbegriff
, ein Kleingewerbebetreibender gilt bis zu einem bestimmten Umfang seines Geschäfts als Nichtkaufmann oder Kannkaufmann) im Bezirk des zuständigen Registergerichts führt. Das Registerrecht gehört zum Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Das Register besteht aus zwei Abteilungen:
Abteilung A (abgekürzt HRA)
für Einzelkaufleute und Personengesellschaften (z.B. OHG und Kommanditgesellschaften), sofern es für diese gesetzlich vorgeschrieben ist oder von ihnen beantragt wurde.
Abteilung B (abgekürzt HRB)
für Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH und AG)
Anmeldungen zum Register (Neueintragung, Veränderung, Löschung) müssen in öffentlich beglaubigter Form erfolgen (§ 12 Abs. 1 HGB). Eintragungen erfolgen grundsätzlich nur auf Antrag. Auf eine unterbliebene, aber erforderliche Anmeldung kann mit Zwangsgeld von bis zu € 5.000 hingewirkt werden (§ 14 HGB). Das Handelsregister enthält u.a. Angaben zu:
Firma
Sitz
vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter)
ggf. dem Stammkapital (GmbH) oder Grundkapital (AG)
Rechtsform des Unternehmens
Eintragungen sind entweder:
rechtserzeugend (konstitutiv, rechtsbegründend)
, d. h. die Rechtswirkung tritt erst durch die Eintragung ein - z. B. bei der Neugründung einer GmbH
rechtsbezeugend (deklaratorisch, rechtserklärend)
, d. h. die Rechtswirkung ist schon vor der Eintragung eingetreten, sie wird durch die Eintragung nur bestätigt - z. B. die Bekanntgabe einer Prokuristenernennung, die schon stattgefunden hat
Genossenschaften werden im Genossenschaftsregister, Partnerschaften im Parnerschaftsregister geführt.
In das Handelsregister erfolgte Eintragungen werden im Internet sowie bis zum 31. Dezember 2008 in einem Printmedium, wie die örtlichen Tageszeitung oder dem Bundesanzeiger bekanntgegeben (§ 10 Abs. 1 S. 1 und § 11 Abs. 1 HGB). Nach den Bekanntmachungen im Internet kann im Gemeinsamen Registerportal der Länder der Bundesrepublik Deutschland gesucht werden.
Links
Wikipedia zu Handelsregister
Wikipedia zum Kaufmannsbegriff
Handelskammer Hamburg