Handelsregister


Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das Eintragungen über sämtliche Kaufleute (vergleiche den Kaufmannsbegriff, ein Kleingewerbebetreibender gilt bis zu einem bestimmten Umfang seines Geschäfts als Nichtkaufmann oder Kannkaufmann) im Bezirk des zuständigen Registergerichts führt. Das Registerrecht gehört zum Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Das Register besteht aus zwei Abteilungen: Anmeldungen zum Register (Neueintragung, Veränderung, Löschung) müssen in öffentlich beglaubigter Form erfolgen (§ 12 Abs. 1 HGB). Eintragungen erfolgen grundsätzlich nur auf Antrag. Auf eine unterbliebene, aber erforderliche Anmeldung kann mit Zwangsgeld von bis zu € 5.000 hingewirkt werden (§ 14 HGB). Das Handelsregister enthält u.a. Angaben zu: Eintragungen sind entweder:
Genossenschaften werden im Genossenschaftsregister, Partnerschaften im Parnerschaftsregister geführt.

In das Handelsregister erfolgte Eintragungen werden im Internet sowie bis zum 31. Dezember 2008 in einem Printmedium, wie die örtlichen Tageszeitung oder dem Bundesanzeiger bekanntgegeben (§ 10 Abs. 1 S. 1 und § 11 Abs. 1 HGB). Nach den Bekanntmachungen im Internet kann im Gemeinsamen Registerportal der Länder der Bundesrepublik Deutschland gesucht werden.

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