Juristische Person


Eine juristische Person Person ist ein Rechtssubjekt, das aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig ist, d. h. selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann, dabei aber keine natürliche Person ist. Von den Gesellschaftformen haben die Kapitalgesellschaften den Status einer juristische Person (GmbH und AG), die im Handelsregister in Abteilung B eingetragen werden.

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