Komplementär
Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Nebenform der OHG und zählt zu den Personengesellschaften. Sie ist wie die OHG der Zusammenschluss von zwei oder mehreren natürlichen und/oder juristischen Personen, um unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben, im Unterschied zur OHG sind jedoch die Rollen der Gesellschafter verteilt, es gibt mindestens einen vollhaftenden, entscheidungsbefugten Komplementär und mindestens einen nur mit seiner Einlage haftenden Kommanditisten ohne Entscheidungsbefugnis (der Kommanditist hat nur Kontrollrechte, aber für aussergewöhnliche Geschäfte ist seine Zustimmung erforderlich).
Vorteile des Komplementärs:
- Entscheidungsfreiheit ohne Einflussnahme der Kommanditisten
- Kapital durch Kommanditisten vorhanden
- hohe Bonität
- kein Mindestkapital
- freie Gestaltung des Gesellschaftsvertrags
Nachteile des Komplementärs:
- Vollhaftung
- Wettbewerbsverbot
- Unternehmensgewinn wird mit Kommanditisten geteilt