Liquidierbarkeit von Vermögen
Bei der Liquidierbarkeit von Vermögen, d.h. wie schnell ein Unternehmen sein Vermögen in Geld umzusetzen vermag, also "liquide machen" kann, kann man von folgender Reihenfolge ausgehen:
- Kassenbestand und Bankguthaben (= liquide Mittel)
- Wertpapiere (= gut liquidierbar)
- kurzfristige Forderungen (= schlechter liquidierbar)
- Waren- bzw. Lagerbestand (= noch schlechter liquidierbar)
- sonstiges Anlagevermögen (= sehr schlecht liquidierbar)
Die Kasse und das Bankguthaben sind unmittelbar als Bargeld einsetzbar. Andere Formen des Vermögens weisen jeweils ihre besonderen Schwierigkeiten auf. Beim Anlagevermögen, welches nicht zu den liquiden Mitteln gezählt wird, kann es sehr lange dauern, bis man es flüssig machen (liquidieren) kann, und auch dann vermutlich nur unter erheblichen Wertverlusten.