Neutraler Aufwand


Als neutrale Aufwendungen werden alle Aufwendungen bezeichnet, die nicht im Zusammenhang mit dem eigentlichen Betriebszweck stehen (die nicht der betrieblichen Leistungserstellung bzw. der Leistungserhaltung dienen).
Man unterscheidet bei den neutralen Aufwendungen zwischen betriebsfremden Aufwand, außerordentlichen Aufwand, periodenfremder Aufwand und sonstiger neutraler Aufwand (z.B. Zinsen, Abschreibungen). Sie werden überhaupt nicht oder nicht in der ausgewiesenen Höhe in die KLR übernommen und müssen deshalb von den Kosten abgegrenzt werden.