Rücklage


GuV in Staffelform
  betriebl. Erträge 
-
betriebl. Aufwendungen 
=
Betriebsergebnis (EBIT)Ergebnis von Kerngeschäft
+/-
FinanzergebnisZinsertrag minus Zinsaufwand
=
EGTErgebnis gewöhnlicher Geschäftstätigkeit
+/-
außerordentliche
Erträge / Aufwendungen
 
=
Jahresergebnis vor Steuern
-
Steuern  
=
Jahresergebnis nach Steuern
+
Rücklagenauflösung  
-
Rücklagenzuweisung  
=
Bilanzgewinn/Bilanzverlust  
Grundform der Bilanz
Aktiva Passiva
Anlagevermögen
z.B.
  • Patente
  • Immobilien, Grundstücke
  • Maschinen
  • Fuhrpark
  • Büro-/Geschäftsaustattung
    (Gegenstände über 410 Euro)
  • Eigenkapital
    z.B.
  • Einlage Gesellschafter A
  • Einlage Gesellschafter B
  • Gewinn (nur Schlussbilanz)
  • Rücklagen
  • Umlaufvermögen
    z.B.
  • Rohstoffe
  • Warenbestand
  • Forderungen
  • Bankguthaben
  • Kasse
  • Fremdkapital
    z.B.
  • langfristige Verbindlichkeiten
    (z.B. langfr. Bankkredite)
  • kurzfristige Verbindlichkeiten
    (z.B. Lieferantenrechnungen)
  • Rückstellungen
  • Aktive Rechnungsabgrenzung Passive Rechnungsabgrenzung


    Rücklagen erscheinen in der Bilanz auf der Passivaseite in der Rubrik Eigenkapital und in der GuV als Aufwendung. In der GuV in Staffelform werden Rücklagen von dem Jahresergebnis nach Steuern gebildet.


    Statt den Gewinn vollständig auszuschütten, können Kapitalgesellschaften auch Rücklagen bilden. Im Gegensatz zu Rückstellungen können Rücklagen aus beliebigen Grund und in beliebiger Höhe gebildet werden, sind jedoch nicht steuermindernd. Meist werden Rücklagen gebildet um Verluste oder künftige Investitionen zu decken.
    Aktiengesellschaften sind laut §150 AktG sogar verpflichtet Rücklagen in Höhe von 10 Prozent ihres Grundkapitals zu bilden. Sofern die 10 Prozent noch nicht erreicht wurden, müssen jährlich 5 Prozent des Gewinns zur Rücklagenbildung genutzt werden.

    Weblinks

    Wikipedia zu Rücklage
    §150 des Aktiengesetzes