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Rücklagen erscheinen in der Bilanz auf der Passivaseite in der Rubrik Eigenkapital und in der GuV als Aufwendung. In der GuV in Staffelform werden Rücklagen von dem Jahresergebnis nach Steuern gebildet. |
Statt den Gewinn vollständig auszuschütten, können Kapitalgesellschaften auch Rücklagen bilden. Im Gegensatz zu Rückstellungen können Rücklagen aus beliebigen Grund und in beliebiger Höhe gebildet werden, sind jedoch nicht steuermindernd. Meist werden Rücklagen gebildet um Verluste oder künftige Investitionen zu decken.
Aktiengesellschaften sind laut §150 AktG sogar verpflichtet Rücklagen in Höhe von 10 Prozent ihres Grundkapitals zu bilden. Sofern die 10 Prozent noch nicht erreicht wurden, müssen jährlich 5 Prozent des Gewinns zur Rücklagenbildung genutzt werden.
Weblinks
Wikipedia zu Rücklage
§150 des Aktiengesetzes