Stammkapital
Als Stammkapital bezeichnet man die bei Gründung einer GmbH von den Gesellschaftern zu erbringende Einlage. Es ist zu unterscheiden vom Grundkapital, das bei der Gründung einer Aktiengesellschaft aufzubringen ist.
Am 23. Mai 2007 beschloss die Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der eine unbürokratische Gründung von GmbHs ermöglichen soll. Demnach sollen zukünftig 10.000 EUR als Mindeststammkapital ausreichen (derzeit 25.000 EUR).
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