Stille Gesellschaft
Eine stille Gesellschaft bedeutet, dass sich jemand mit einer Kapitaleinlage am Unternehmen eines anderen beteiligt. Die Einlage geht in der Bilanz in das Eigenkapital des Unternehmens über, ohne dass die Fremdkapitalbeteiligung sichtbar wird. Der Kapitalgeber bleibt anonym und tritt nach aussen hin nicht in Erscheinung, ist jedoch am Gewinn beteiligt. Die stille Gesellschaft wird durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrags zwichen dem Kapitalgeber und dem Inhaber geschlossen. Der Vertrag kann formfrei gestaltet werden und bedarf keinen rechtlichen Bestimmungen. Bei dieser Gesellschaftsform handelt es sich um eine Personengesellschaft, die nicht rechtsfähig ist. Sie wird nicht ins Handelsregister eingetragen, da sie nach aussen hin nicht als stille Gesellschaft zu erkennen ist.
Vorteile der Stillen Gesellschaft:
- Beschränkte Haftung
- Beteiligung am Unternehmensgewinn ohne Pflicht zur Mitarbeit
- Geheimhaltungsmöglichkeit der Beteiligung gegenüber Dritten (z.B. Beteiligung bei einem Kunden oder Lieferanten)
Nachteil der Stillen Gesellschaft: Geringe Kontrollmöglichkeit
Vorteile für übrige Gesellschafter:
- Erhöhte Eigenkapitalbasis ohne Geschäftsleitungsbeteiligung anderer
- Beteiligung ist nach aussen nicht zu erkennen
- Günstige Finanzierung