Stille Reserve
Als Stille Reserve wird in einer Unternehmung die aus der Unternehmensbilanz nicht erkennbare Differenz zwischen dem Buchwert und einem über dem Buchwert liegenden Marktwert des Unternehmens bezeichnet. Stille Reserven entstehen zum Teil als Folge einer Unterbewertung der Aktiva durch Anwendung des Niederstwertprinzips bei der Bewertung der Aktiva im Sinne des Gläubigerschutzes (z. B. im Falle von Grundstücken, deren Wert mit dem Preis bei der Erstehung angenommen wird), zum anderen durch eine Überbewertung der Passiva (durch kaufmännische Vorsicht begründbare Rückstellungen für Fälle, die nicht unbedingt eintreten werden).
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