Verbindlichkeiten
Verbindlichkeit bezeichnet im Rechtswesen die Verpflichtung eines Schuldners gegenüber dem Gläubiger. Im betriebswirtschaftlichen Sinne stehen Verbindlichkeiten für die Summe der noch offenen finanziellen Verpflichtungen eines Unternehmens gegenüber seinen Lieferanten und sonstigen Gläubigern. Das Gegenstück zu Verbindlichkeiten sind Forderungen.
In der Bilanz erscheinen Verbindlichkeiten auf der Passiva-Seite in der Rubrik Fremdkapital, in der vom EBCL vereinfachten Bilanz geteilt in langfristige und kurzfristige Verbindlichkeiten.
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