Vorstand


Der Vorstand ist mit Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Abschlussprüfer eines der vier Organe der Aktiengesellschaft. Die Aufgabe das Vorstandes ist die eigenverantwortliche Leitung der Aktiengesellschaft.

Der Vorstand wird von dem Aufsichtsrat auf maximal 5 Jahre gewählt und kann aus einer oder mehreren Personen bestehen, welche keine Aktionäre sein müssen, aber auch keine Aufsichtsratmitglieder sein dürfen. Für die Mitglieder das Vorstandes gilt Wettbewerbsverbot. Der Vorstand leitet die AG unter Einhaltung der Betriebsinteressen, er hat Geschäftsführungs- sowie Vertretungsbefugnis (bei 2 oder mehr Vorstandmitgliedern: Gesamtgeschäftsführungs- und Gesamtvertretungsbefugnis).
Er muss überwachen, dass die notwendigen Handelsbücher geführt werden, sowie innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Ende des Geschäftsjahres den Jahresabschluss (bestehend aus Bilanz und GuV-Rechnung), den Anhang und Lagebericht erstellen und den Abschlussprüfern zur Kontrolle zu überreichen.

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