In der GuV in Kontoform wird der Begriff Wareneinsatz verwandt, der auf der Aufwendungsseite verbucht wird. Damit bezeichnet man den Verbrauch von Handelswaren.
Wareneinsatz ist in der doppelten Buchführung der Saldo des Warenkontos:
Soll-Seite: Anfangsbestand, Einkäufe von Waren, Bezugsnebenkosten über Unterkonto
Haben-Seite: Warenendbestand nach Inventur, Rücksendungen von Waren an Lieferanten, erhaltene Skonti, erhaltene Boni.