Zins
Zins (von lat. census, Abgabe) ist das Entgelt für ein über einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung überlassenes Sach- oder Finanzgut (Geld), das der Empfangende (Schuldner) dem Überlasser (Gläubiger) zahlt. Rechtliche Grundlage dazu sind Verträge (z. B. Darlehensvertrag, Mietvertrag). Die Höhe des Zinses bestimmt sich in einer Marktwirtschaft nach Angebot und Nachfrage..
Zinsen erscheinen in der GuV als Teil des Finanzergebnisses (andere Teile des Finanzergebnisses entstehen durch die Wertveränderungen von eigenen Wertpapieren, durch Erträge aus Beteiligungen und Abschreibungen aus Finanzanlagen; vergl. GuV-Wiki).
Die Differenz zwischen Zinserträgen und Zinsaufwendungen bestimmt die Höhe des Betrages.
Fremdkapitalzinsen erscheinen als Teil der Kennzahlformel für die Gesamtkapitalrentabilität.
Links: