Aktien
Durchblick Wirtschaft :
Begriffe des EBCL-Kurs - Grundlagen von Betriebswirtschaft und kaufmännisches Rechnen
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Anteilsrecht an einer Aktiengesellschaft. Aktien sind Mitgliedschaftsrechte. Die Höhe eines Anteils richtet sich bei auf einen Nennwert lautenden Aktien nach dem Nennbetrag der Aktie. Der gesetzliche Nennbetrag muss mindestens 1 EUR lauten.
Entsprechend dem Aktienwert ist der Aktionär am Grundkapital, den Gewinnausschüttungen, Kapitalaufstockungen aus Gesellschaftsmitteln und am Liquidationserlös beteiligt. Sein Anspruch auf Teilnahme an Kapitalerhöhungen bemisst sich ebenfalls nach dem Nennbetrag. Das Mitgliedschaftsrecht wird durch Stimmrecht in der Hauptversammlung repräsentiert.
Der Nennwert einer Aktie muss von dem Kurswert unterschieden werden, nach dem Aktien an der Börse gehandelt werden.
Links
Wikipedia zu Aktie
Wikipedia zu Börsenkurs