Aktiengesellschaft (AG)
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Die AG ist die typische Form der Kapitalgesellschaft, an der eine Vielzahl von Aktionären beteiligt sein können. Die Bestimmungen der Aktiengesellschaften sind im
Aktiengesetz (AktG)
niedergelegt.
Die Aktiengesellschaft ist wie die GmbH eine juristische Person, die durch natürliche Organe vertreten wird. Die Organe sind:
Hauptversammlung - ist die Gesamtheit aller beteiligten Aktionäre. Sie muß mindestens einmal im Jahr einberufen werden und wählt den Aufsichtsrat und den Abschlussprüfer.
Aufsichtsrat (Kontrollorgan) - wird ca. alle 5 Jahre gewählt und besteht aus mind. 3 Mitgliedern und Arbeitnehmervertretern (im Maximalfall aus 21 Mitgliedern bei einem Grundkapital von mehr als 10.000.000 Euro). Der Aufsichtsrat wählt und kontrolliert den Vorstand und kann ihn abberufen (Aufsichtsratsmitglieder dürfen nicht gleichzeitig Vorstand sein).
Vorstand (= Geschäftsführung) - Geschäftsführung und Vertretung der AG nach außen. Der Vorstand muss aus mindestens einer natürlichen Person bestehen (die Satzung bestimmt die Zahl der Vorstände) und wird vom Aufsichtsrat auf höchsten 5 Jahre gewählt. Er erstellt den Jahresabschluss und die Geschäftsberichte, er beruft mindestens einmal im Jahr die Hauptversammlung ein und berichtet regelmäßig dem Aufsichtsrat. Der Vorstand unterliegt dem Wettbewerbsverbot.
Abschlussprüfer - wird von der Hauptversammlung gewählt und prüft den Jahresabschluss und den Lagebericht.
Der Aktionär erwirbt durch seine Aktienanteile einen Anspruch auf Gewinn (Dividende), am möglichen Liquidationserlös und ein Stimmrecht in der Hauptversammlung (pro Aktie eine Stimme). Die Aktionäre haften nur mit der Höhe des Aktienanteils.
Eine Aktie ist ein Bruchteil des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft (AG). Der Nennwert (oder auch Nominalwert) aller Aktien ergibt das sogenannte Grundkapital einer Aktiengesellschaft (der Begriff Grundkapital wird nur für Aktiengesellschaften gebraucht; bei der GmbH heißt das eingelegte Kapital Stammkapital). Der kleinste mögliche Nennwert ist (im Moment) ein Euro. Dieser Nennwert verändert sich nicht und ist unabhängig von dem sogenannten Kurswert einer Aktie, der durch Angebot und Nachfrage im Börsenhandel bedingt ist.
Vorteile der AG
die Kapitalbeschaffung wird erleichtert - durch Aktienkäufe vieler Kleinaktionäre; Kapital wird gewonnen ohne Zins und Kreditrückzahlung
begrenzte Haftung
Aktien sind frei handebar (Börse)
Nachteile der AG
Mögliche Konflikte zwischen Aktionärsinteressen und Geschäftsleitung
Hoher Gründungsaufwand (50.000 Euro Grundkapital)
Eingeschränkte Kontrollrechte (Aktien werden frei gekauft und verkauft)
Doppelbesteuerung des Gewinns (Körperschaftssteuer für die AG, Einkommenssteuer für die einzelnen Aktionäre)
Vorteile für Aktionäre
Die Chance, sich mit nur wenig Eigenkapital an großen Unternehmen zu beteiligen
Recht auf Dividende
Mögliche Kursgewinne
Einfacher Verkauf der Anteile
Nachteile für Aktionäre
wenig Einfluß auf Geschäftsführung
Mögliche Kursverluste
Links
Wikipedia zu Aktiengesellschaft