Aufsichtsrat
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Der Aufsichtsrat ist mit
Hauptversammlung
,
Abschlussprüfer
und
Vorstand
eines der vier Organe von
Aktiengesellschaften
.
Der Aufsichtsrat (Kontrollorgan) wird ca. alle 4-5 Jahre von der Hauptversammlung und den Arbeitnehmervertretern gewählt und besteht aus mind. 3 Mitgliedern und Arbeitnehmervertretern, im Maximalfall aus 21 Mitgliedern (siehe:
§ 95 AktG
).
Der Aufsichtsrat wählt und kontrolliert den Vorstand und kann ihn abberufen (Aufsichtsratsmitglieder dürfen nicht gleichzeitig Vorstand sein). Die Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, das Unternehmen gerichtlich und aussergerichtlich gegenüber dem Vorstand zu vertreten, um die Kapitalinteressen der AG zu wahren (§ 112 AktG).
Externe Links
Aktiengesetz § 111: Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats
Wikipedia zu Aufsichtsrat