Aufwendungen erscheinen als betriebliche Aufwendung, als Finanzaufwand (z.B. Zinsen für Bankkredite) und als außerordentlicher Aufwand. Der jeweiligen Aufwendungsart stehen in der GuV in Kontoform die entsprechenden Erträge gegenüber, betriebliche Erträge, Finanzerträge und außerordentlicher Erträge.
Aufwendungen sind der Verzehr von Gütern und Dienstleistung während einer Abrechnungsperiode. Der Gegenbegriff des Aufwands ist der Ertrag. Der Unterschied zwischen allen Aufwendungen und Erträgen ergibt in der Gewinn- und Verlustrechnung den Periodenerfolg.
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