Büro-/Geschäftsausstattung (BGA)
Durchblick Wirtschaft :
Begriffe des EBCL-Kurs - Grundlagen von Betriebswirtschaft und kaufmännisches Rechnen
Bilanz - Kennzahlen - Kostenrechnung - Gesellschaftslehre
EBCL
Start 1
Bilanz - Kennzahlen - Kostenrechnung - Gesellschaftsrecht
Lexikon Wirtschaft
Bilanz - Glossar
-
Kennzahlen - Glossar
-
Kostenrechnung - Glossar
Gesellschaftsrecht - Glossar
Start 2
Trionfi.com
Autorbis.net
Ehrenfeld 1
Ehrenfeld 2
Tarot Ausstellung Köln
Trionfi workstation
Grundform der Bilanz
Aktiva
Passiva
Anlagevermögen
z.B.
Patente
Immobilien, Grundstücke
Maschinen
Fuhrpark
Büro-/Geschäftsaustattung
(Gegenstände über 410 Euro)
Eigenkapital
z.B.
Einlage
Gesellschafter A
Einlage
Gesellschafter B
Gewinn (nur Schlussbilanz)
Rücklagen
Umlaufvermögen
z.B.
Rohstoffe
Warenbestand
Forderungen
Bankguthaben
Kasse
Fremdkapital
z.B.
langfristige Verbindlichkeiten
(z.B. langfr. Bankkredite)
kurzfristige Verbindlichkeiten
(z.B. Lieferantenrechnungen)
Rückstellungen
Aktive Rechnungsabgrenzung
Passive Rechnungsabgrenzung
Die Büro-/Geschäftsausstattung (abgekürzt BGA) erscheint in der Bilanz auf der Aktivaseite (links) im Anlagevermögen
Betriebs- und Geschäftsausstattung (kurz BGA) ist ein Begriff der kaufmännischen Buchführung. Darunter fallen Gegenstände, die der langfristigen Betriebsbereitschaft eines Unternehmens dienen, aber nicht unmittelbar in der Produktion eingesetzt sind, beispielsweise Schreibmaschinen oder Werkstatteinrichtungen. Die Abschreibungsdauer für BGA-Gegenstände hängt von der Art der Gegenstände ab und richtet sich nach der Afa-Tabelle (siehe Link unten). Gegenstände unter 410 Euro, die nicht Teil eines größeren Aggregates sind (wie z.B. die Tastatur eines Computers), unterliegen nicht der Aktivierungspflicht (und damit der Abschreibung) und werden als Aufwendung in der GuV der laufenden Periode gebucht und abgerechnet.
Links:
Urbs-Media: Afa-Tabellen