Einzelunternehmung
Durchblick Wirtschaft :
Begriffe des EBCL-Kurs - Grundlagen von Betriebswirtschaft und kaufmännisches Rechnen
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Das Einzelunternehmen besteht aus einer Person, der das Unternehmen gehört und die allein entscheidungsbefugt ist und im vollen Umfang haftbar gemacht werden kann (dies schließt auch das Privatvermögen mit ein). Als Einzelunternehmen bezeichnet man jede selbständige Tätigkeit einer einzelnen natürlichen Person. Die Form des Einzelunternehmens kann als kleinste wirtschaftliche Einheit angesehen werden, die dem Bürger auch ohne große finanzielle Rücklagen die Gründung eines Unternehmens ermöglicht. Erforderlich ist nur eine Gewerbeanmeldung.
Den Betreiber eines Einzelunternehmens nennt man Inhaber, eine Mindestkapitaleinlage ist bei der Gründung des Unternehmens gesetzlich nicht vorgesehen. Der Einzelunternehmer ist nicht automatisch als Kaufmann einzuordnen, wenn das Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. Er muss als von der einfachen Einnahmen-/Ausgabenrechnung zur doppelten Buchführung übergehen, wenn sein Gewinn 30.000 Euro oder sein Jahresumsatz 500.000 Euro Umsatz pro Jahr übersteigt.
Der Status des Kaufmanns wird erreicht, wenn ein Eintrag ins Handelsregister erfolgt, vorher gilt der Begriff des Nichtkaufmanns.
Wenn der Einzelunternehmer ein Kaufmann (im Sinne des HGB) ist, muss seine Firma (der Name des Unternehmens) die Bezeichnung "eingetragener Kaufmann" oder "eingetragene Kauffrau" oder "e.K." oder "e.Kfm" oder "e.Kfr" enthalten.