Etablissementbezeichnung
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Manchmal sind Unternehmen nicht unter der Firma, sondern unter einer anderen Bezeichnung bekannt (z.B. Gasthaus zum Goldenen Hirsch, Marien-Apotheke). Solche Wahlnamen nennt man Etablissementbezeichnung oder Geschäftsbezeichnung und sie dienen nur der werbewirksamen Beschreibung eines Unternehmens.
Eine Etablissementbezeichnung kann frei erfunden sein, darf jedoch nicht zu Verwechslungen führen. Ausserdem ist eine Etablissementbezeichnung nicht rechtsverbindlich. Unterschreibt man also einen Vertrag mit seiner Etablissementbezeichnung und nicht mit seiner Firma (bzw. dem bürgerlichen Namen bei Nicht-Kaufleuten) ist dieser rechtlich ungültig.
Externe Links
IHK Hamburg zu dem Thema: Geschäftsbezeichnungen