Gemeinkosten
Durchblick Wirtschaft :
Begriffe des EBCL-Kurs - Grundlagen von Betriebswirtschaft und kaufmännisches Rechnen
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Gemeinkosten
(Indirekte Kosten) können nicht einzelnen Kostenträgern oder Kostenstellen direkt zugewiesen werden.
Gemeinkosten
sind z.B. allgemein anfallende Mieten, Versicherungen, Zinsen, Gehälter, Stromkosten etc.. In der Vollkostenrechnung werden diese den einzelnen Kostenträgern nach einem Verteilungsschlüssel zugerechnet oder in der Teilkostenrechnung gegen die Summe der Deckungsbeiträge der einzelnen Kostenträger gesetzt.
Das Gegenstück zu den
Gemeinkosten
sind die Einzelkosten, die direkt einzelnen Kostenstellen oder - trägern zugewiesen werden können.