Gezeichnetes Eigenkapital
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Bei Kapitalgesellschaften wird vom gezeichneten Kapital gesprochen. Bei der GmbH wird das gezeichnete Kapital als Stammkapital, bei der AG als Grundkapital bezeichnet.
Gezeichnetes Kapital ist gemäß § 272 Abs. 1 HGB das Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft gegenüber den Gläubigern beschränkt ist.
Dem gezeichneten Kapital entsprechen die Kapitalkonten der Personengesellschaften. So wird z.B. bei einer OHG für jeden Inhaber mindestens ein Kapitalkonto geführt.
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§ 272 HGB