GmbH
Durchblick Wirtschaft :
Begriffe des EBCL-Kurs - Grundlagen von Betriebswirtschaft und kaufmännisches Rechnen
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Die GmbH ist nach den Einzelunternehmen die in Europa verbreiteste Geschäftsform, attraktiv besonders durch die beschränkte Haftung.
Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person), die Trägerin von Rechten und Pflichten ist und deren Vermögen der Gesellschaft und nicht den Gesellschaftern zugerechnet wird. Sie wird vertreten durch natürliche Personen (Organe), die nicht Gesellschafter sein müssen (Fremdorganschaft).
Gesellschafter einer GmbH sind mit Stammeinlagen (mind. 100 Euro) an einer GmbH beteiligt. Die Gesamtsumme aller Stammeinlagen bildet das sogenannte Stammkapital, das eine gesetzliche Mindesthöhe von 25.000 Euro haben muss (davon muss bei der Gründung die Hälfte - 12.500. Euro - mindestens in bar vorhanden sein, die andere Hälfte kann in Sachwerten aufgebracht werden.)
Alle Gesellschafter sind an der Generalversammlung beteiligt, die mindestens einmal im Jahr vom jeweiligen Geschäftsführer einberufen werden muß. Die Stimmrechte in der Generalversammlung verteilen sich nach der Höhe der Geschäftsanteile der Gesellschafter, die auch die Grundlage für die Verteilung der Gewinnanteile und bei Auflösung der GmbH der Verteilung der Liquidationserlöse bildet.
Der (oder die) Geschäftsführer werden von der Generalversammlung auf bestimmte oder unbestimmte Zeit gewählt, jede GmbH muss mindestens einen Geschäftsführer haben. Der Geschäftsführer unterliegt dem Wettbewerbsverbot.
Vorteile der GmbH:
Beschränkte Haftung der Gesellschafter
Gründung durch eine Person ist möglich
Der Gewinn wird durch das Geschäftsführergehalt verringert
Geringere Publikationspflichten und geringerer Gründungsaufwand gegenüber der AG
Nachteile der GmbH
Geringere Bonität als AG und Personengesellschaften durch die beschränkte Haftung
ein Stammkapital von 25.000 ist erforderlich
Hoher Gründungsaufwand gegenüber Personengesellschaften
Doppelbesteuerung des Gewinns