Goldene Finanzierungsregel
Durchblick Wirtschaft :
Begriffe des EBCL-Kurs - Grundlagen von Betriebswirtschaft und kaufmännisches Rechnen
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Die Regel besagt, daß (seiner Natur nach
langfristiges
) Anlagevermögen durch Eigenkapital, eigenkapitalähnliches Kapital und
langfristiges
Fremdkapital finanziert werden soll, und (seiner Natur nach
kurzfristiges
) Umlaufvermögen durch
kurzfristiges
Fremdkapital (Betriebsmittelkredite der Hausbank und Lieferantenverbindlichkeiten) finanziert werden soll. In diesem Zusammenhang spricht man von
fristenkongruenter Mittelverwendung
.
Eine Verletzung der goldenen Finanzierungsregel kann dazu führen, dass ein Kredit fällig wird, bevor die Investition ihre
Amortisation
erreicht hat.