Immaterielle Rechte
Durchblick Wirtschaft :
Begriffe des EBCL-Kurs - Grundlagen von Betriebswirtschaft und kaufmännisches Rechnen
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Unter
Immateriellen Rechten
oder
Immateriellen Vermögensgegenständen
versteht man Rechte an geistigem Eigentum wie z. B. Patente, Urheber- oder Markenrechten (Wikipedia erwähnt (1) Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten; (2) Geschäfts- oder Firmenwert (GoFW); (3) geleistete Anzahlungen. In der Bilanz eines Unternehmens sind Immaterielle Rechte Teil des
Anlagevermögens
.
Links:
Wikipedia zu Bilanz mit Immateriellen Vermögensgegenständen