Inventur
Durchblick Wirtschaft :
Begriffe des EBCL-Kurs - Grundlagen von Betriebswirtschaft und kaufmännisches Rechnen
Bilanz - Kennzahlen - Kostenrechnung - Gesellschaftslehre
EBCL
Start 1
Bilanz - Kennzahlen - Kostenrechnung - Gesellschaftsrecht
Lexikon Wirtschaft
Bilanz - Glossar
-
Kennzahlen - Glossar
-
Kostenrechnung - Glossar
Gesellschaftsrecht - Glossar
Start 2
Trionfi.com
Autorbis.net
Ehrenfeld 1
Ehrenfeld 2
Tarot Ausstellung Köln
Trionfi workstation
Die
Inventur
ist eine körperliche Bestandsaufnahme von Vermögen (und Schulden) durch zählen, messen, wiegen und schätzen. Die abgeschlossene Bestandsaufnahme bezeichnet man als Inventar (Auflistung aller Vermögensgegenstände und Schulden zum Bilanzstichtag).
Die Inventur dient als Kontrollmöglichkeit, um die tatsächlich vorhandenen Vermögenswerte (Ist-Bestände) mit den in der Buchhaltung ermittelten Beständen (Soll-Bestände) in Menge, Wert und Art miteinander zu vergleichen und so beispielsweise den Schwund zu ermitteln. Damit ist die Inventur die Grundlage zur erstellung einer Bilanz
Alle Kaufleute sind (laut § 240 HGB und §§ 140, 141 Abgabenordnung) handels- und steuerrechtlich verpflichtet, mindestens einmal im Jahr eine Inventur zur Wahrung der ordnungsmäßigen Buchführung duchzuführen.
Es gibt drei verschiedene Inventurarten:
Stichtagsinventur:
Grundsätzlich ist die Inventur zum Bilanzstichtag durchzuführen, also am 31.12. eines Kalenderjahres oder am letzten Tag des Geschäftsjahres. Da die Aufnahme der Bestände mit erheblichen zeitlichen und personellen Aufwand verbunden sein kann, sind für Güter des Vorratsvermögens sogenannte Vereinfachungsverfahren mit flexibleren Terminen zulässig.
permanente Inventur:
Bei der permanenten Inventur wird der am Stichtag vorhandene Bestand durch ein geführtes Lagerbuch sowie nachprüfbarer Unterlagen für alle Zu- und Abgänge festgestellt. An einem frei wählbaren Tag wird einmal im Geschäftsjahr eine körperliche Inventur durchgeführt und der Sollbestand der Lagerbuchführung mit dem Istbestand verglichen, auftretende Abweichungen führen zu einer Berichtigung des Sollbestandes.
vor- und nachverlegte Inventur:
Die verlegte Inventur kann in Frage kommen, wenn die Aufnahme zum Stichtag unmöglich ist (zum Beispiel bei sehr großen Beständen), oder wenn die Voraussetzungen für eine permanente Inventur fehlen. In diesem Fall erfolgt die körperliche Bestandsaufnahme an einem beliebigen Tag innerhalb der letzten 3 Monate vor oder der ersten 2 Monate nach dem Bilanzstichtag.
Die Begriffe Inventur und
Inventar
müssen unterschieden werden (das Inventar ist das Ergebnis einer Inventur, ein Bestandsverzeichnis, das alle Vermögensteile und Schulden nach Art, Menge und Wert aufführt).
Links:
Wikipedia zu Inventur
Wikipedia zu Inventar