Veraltete Formen: Soll-Kaufmann, Muss-Kaufmann, Minder-Kaufmann "Seit dem 1. Juli 1998 ist im Handelsgesetzbuch (HGB) die frühere Differenzierung zwischen dem "Musskaufmann", dem "Sollkaufmann" und dem "Minderkaufmann" weggefallen. Das Gesetz unterscheidet jetzt nur noch generell zwischen dem Kaufmann, für den im Wesentlichen das HGB maßgeblich ist, und dem Nichtkaufmann, der den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) unterliegt." (Quelle: Handelskammer Hamburg)
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