Kommanditgesellschaft (KG)
Durchblick Wirtschaft :
Begriffe des EBCL-Kurs - Grundlagen von Betriebswirtschaft und kaufmännisches Rechnen
Bilanz - Kennzahlen - Kostenrechnung - Gesellschaftslehre
EBCL
Start 1
Bilanz - Kennzahlen - Kostenrechnung - Gesellschaftsrecht
Lexikon Wirtschaft
Bilanz - Glossar
-
Kennzahlen - Glossar
-
Kostenrechnung - Glossar
Gesellschaftsrecht - Glossar
Start 2
Trionfi.com
Autorbis.net
Ehrenfeld 1
Ehrenfeld 2
Tarot Ausstellung Köln
Trionfi workstation
Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Nebenform der OHG und zählt zu den Personengesellschaften. Sie ist wie die OHG der Zusammenschluss von zwei oder mehreren natürlichen und/oder juristischen Personen, um unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben, im Unterschied zur OHG sind jedoch die Rollen der Gesellschafter verteilt, es gibt mindestens einen vollhaftenden, entscheidungsbefugten Komplementär und mindestens einen nur mit seiner Einlage haftenden Kommanditisten ohne Entscheidungsbefugnis (der Kommanditist hat Kontrollrechte, aber nur für aussergewöhnliche Geschäfte ist seine Zustimmung erforderlich).
Wie die OHG:
die KG besitzt Vollkaufmannseigenschaften
die KG muss ins Handelsregister eingetragen werden
muss eine gemeinschaftliche Firma (Namen) haben
die KG ist keine juristische Person, sondern eine quasi juristische Person
Anders als die OHG:
der Komplementär hat die gleichen Rechte und Pflichten wie ein OHG-Gesellschafter (Entscheidungsgewalt und Vollhaftung), jedoch der Kommanditist ist nicht entscheidungsberechtigt und haftet nur in Höhe seiner Einlage (er ist primär reiner Kapitalgeber).
Der Kommanditist darf nicht gleichzeitig Komplementär sein.
Der Kommanditist wird mit der Höhe seiner Einlage ins Handelsregister eingetragen.
Für den Kommanditisten gilt das Konkurrenzverbot nicht.
Die Rolle des Kommanditisten ist mit der Rolle eines stillen Gesellschafter vergleichbar.
Vorteile des Komplementärs:
Entscheidungsfreiheit ohne Einflussnahme der Kommanditisten
Kapital durch Kommanditisten vorhanden
hohe Bonität
kein Mindestkapital
freie Gestaltung des Gesellschaftsvertrags
Nachteile des Komplementärs:
Vollhaftung
Wettbewerbsverbot
Unternehmensgewinn wird mit Kommanditisten geteilt
Vor- /Nachteile des Kommanditisten:
Beteiligung am Unternehmenserfolg
Die Haftung ist auf die Einlage beschränkt
Nachteil: nur Kontrollrechte, aber keine Geschäftsführerbefugnisse
Sonderformen der Kommanditgesellschaft:
GmbH & Co. KG
In dieser Gesellschaftsform wird der Komplementär (bei der normalen KG eine natürliche Person) durch eine GmbH (eine juristische Person) ersetzt. Die Gesellschaftsform GmbH & Co KG versucht die Vorteile der GmbH (beschränkte Haftung) und die der Kommanditgesellschaft (Personengesellschaft und daher nicht körperschaftssteuerpflichtig) miteinander zu verbinden.
AG & Co. KG
In diesem Fall wird der Komplementär duch eine Aktiengesellschaft ersetzt. Die Vorteile sind ähnlich wie bei der GmbH & Co KG.
Ltd. & Co. KG
Die Ltd. & Co. KG ist eine relativ junge Gesellschaftsform in Deutschland, bei der einer der Komplementäre eine Limited ist. "Ein Vorteil für Unternehmensgründer ist die geringe Eigenkapitalhöhe für die Eintragung der Limited und die Limited ist inzwischen eine anerkannte Rechtsform. In den letzten 3 Jahren gab es insgesamt mehr als 10.000 Firmenneugründungen in Deutschland als Limited. Die Ltd. & Co KG wird in Deutschland ganz genau so behandelt wie eine GmbH & Co KG. Rechtliches: Der Bundesgerichtshof hat am 13.3.2003 bestätigt, dass die Rechtmäßigkeit der im Ausland gegründeten Gesellschaften gegeben ist." (Zitat: Wikipedia Artikel Dez. 2006).
Namensherkunft:
von französisch "commandite", Geschäftsanteil. Eine "Accomenda", die als Urform der Kommanditgesellschaft gilt, war im Mittelalter eine gebräuchliche Art von Gesellschaftsvertrag, wonach jemand (der Kommendator) einem anderen (dem Kommendatar) Geld oder Sachen anvertraute, um damit gegen einen Anteil am Gewinn und am Risiko überseeischen Handel zu treiben.