Komplementär
Durchblick Wirtschaft :
Begriffe des EBCL-Kurs - Grundlagen von Betriebswirtschaft und kaufmännisches Rechnen
Bilanz - Kennzahlen - Kostenrechnung - Gesellschaftslehre
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Die
Kommanditgesellschaft (KG)
ist eine Nebenform der
OHG
und zählt zu den Personengesellschaften. Sie ist wie die
OHG
der Zusammenschluss von zwei oder mehreren natürlichen und/oder juristischen Personen, um unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben, im Unterschied zur
OHG
sind jedoch die Rollen der Gesellschafter verteilt, es gibt mindestens einen vollhaftenden, entscheidungsbefugten Komplementär und mindestens einen nur mit seiner Einlage haftenden
Kommanditisten
ohne Entscheidungsbefugnis (der Kommanditist hat nur Kontrollrechte, aber für aussergewöhnliche Geschäfte ist seine Zustimmung erforderlich).
Vorteile des Komplementärs:
Entscheidungsfreiheit ohne Einflussnahme der Kommanditisten
Kapital durch Kommanditisten vorhanden
hohe Bonität
kein Mindestkapital
freie Gestaltung des Gesellschaftsvertrags
Nachteile des Komplementärs:
Vollhaftung
Wettbewerbsverbot
Unternehmensgewinn wird mit Kommanditisten geteilt