Rückstellungen
Durchblick Wirtschaft :
Begriffe des EBCL-Kurs - Grundlagen von Betriebswirtschaft und kaufmännisches Rechnen
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Rückstellungen erscheinen in der Bilanz auf der Passivaseite in der Rubrik Fremdkapital und in der GuV in Kontoform als Aufwendung. |
Rückstellungen (nicht zu verwechseln mit dem Begriff Rücklagen) werden für drohenden, ungewisse Aufwendungen gebildet, die in der aktuellen Geschäftsperiode verursacht wurden, aber deren Umstände (Muß gezahlt werden? Wann muss gezahlt werden? Wieviel muss gezahlt werden?) im Moment der Bilanzerstellung noch nicht geklärt sind. Durch die Rückstellung wird dem im deutschen Bilanzrecht vorherrschenden Gläubigerschutzgedanken (siehe Kaufmännische Vorsicht oder Vorsichtsprinzip) Rechnung getragen, damit sichergestellt werden kann, dass ein Unternehmen bei Eintritt der ungewissen Verbindlichkeit über ausreichend Kapital verfügt, um die Verpflichtung zu erfüllen.
Rückstellungen können nicht (wie Rücklagen) beliebig gebildet werden, es muss konkrete Umstände geben, die sie begründen. Rückstellungen vermindern den Gewinn des Unternehmens und damit die Steuerlast.
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