Die relevanten Steuern werden vom Jahresergebnis abgezogen, nachdem dieses als Summe von Betriebsergebnis (EBIT), Finanzergenis und außerordentlichem Ertrag/Aufwendung feststeht. Erst nach dem Abzug der Steuern können Rücklagen gebildet werden, die die Höhe der zu zahlenden Steuer nicht beeinflussen (im Gegensatz zu den Rückstellungen). |