| AfA bedeutet "Absetzung für Abnutzung" |
| Nach der AfA-Methode werden die Anschaffungskosten abnutzbarer Wirschaftsgüter auf die Jahre ihrer voraussichtlichen betrieblichen Nutzungsdauer verteilt und als Abschreibung in jährlichen Raten als Teil der Aufwendungen in der GuV verbucht. |
Abschreibung | = | Nutzungsdauer (in Jahren) |