Anschaffungskosten


Aufwendungen, um ein Wirtschaftsgut (z.B. eine Maschine) in der für einen Betrieb geeigneten Form zu erwerben. Zu den Anschaffungskosten werden neben dem Kaufpreis die Anschaffungsnebenkosten wie Transport, Versicherung, Rollgeld, Zölle, Montage, Vermittlung u.a. gerechnet.

Die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes werden zur Grundlage der Abschreibungsberechnug (lineare Abschreibung):

Planmäßige
Abschreibung
=
Anschaffungskosten

Nutzungsdauer (in Jahren)

Nach der AfA-Methode werden die Anschaffungskosten abnutzbarer Wirtschaftsgüter auf die Jahre ihrer voraussichtlichen betrieblichen Nutzungsdauer verteilt und als Abschreibung in jährlichen Raten als Teil der Aufwendungen in der GuV verbucht.

Siehe auch AfA = Absetzung für Abnutzung

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