Passiva


Grundform der Bilanz
Aktiva Passiva
Anlagevermögen
z.B.
  • Patente
  • Immobilien, Grundstücke
  • Maschinen
  • Fuhrpark
  • Büro-/Geschäftsaustattung
    (Gegenstände über 410 Euro)
  • Eigenkapital
    z.B.
  • Einlage Gesellschafter A
  • Einlage Gesellschafter B
  • Gewinn (nur Schlussbilanz)
  • Rücklagen
  • Umlaufvermögen
    z.B.
  • Rohstoffe
  • Warenbestand
  • Forderungen
  • Bankguthaben
  • Kasse
  • Fremdkapital
    z.B.
  • langfristige Verbindlichkeiten
    (z.B. langfr. Bankkredite)
  • kurzfristige Verbindlichkeiten
    (z.B. Lieferantenrechnungen)
  • Rückstellungen
  • Aktive Rechnungsabgrenzung Passive Rechnungsabgrenzung


    Als Passiva bezeichnet man die rechte Seite der Bilanz, die auch Kapitalseite oder Haben genannt wird.

    Passiva listet die Kapitalherkunft im Unternehmen auf und wird unterteilt in Eigenkapital, Fremdkapital und passive Rechnungsabgrenzungsposten.
    Die einzelnen passiven Bilanzposten werden im Eigenkapital nach Kapitaleinlage, Gewinn und Rücklagen gegliedert, das Fremdkapital wird nach seiner Fristigkeit geordnet (d.h. in lang-, mittel- und kurzfristige Bankdarlehen und Verbindlichkeiten).

    Die Passivaseite zeigt die Mittelherkunft, im Gegensatz dazu zeigt die Aktivseite (oder Vermögensseite) die Mittelverwendung.