Büro-/Geschäftsausstattung (BGA)


Grundform der Bilanz
Aktiva Passiva
Anlagevermögen
z.B.
  • Patente
  • Immobilien, Grundstücke
  • Maschinen
  • Fuhrpark
  • Büro-/Geschäftsaustattung
    (Gegenstände über 410 Euro)
  • Eigenkapital
    z.B.
  • Einlage Gesellschafter A
  • Einlage Gesellschafter B
  • Gewinn (nur Schlussbilanz)
  • Rücklagen
  • Umlaufvermögen
    z.B.
  • Rohstoffe
  • Warenbestand
  • Forderungen
  • Bankguthaben
  • Kasse
  • Fremdkapital
    z.B.
  • langfristige Verbindlichkeiten
    (z.B. langfr. Bankkredite)
  • kurzfristige Verbindlichkeiten
    (z.B. Lieferantenrechnungen)
  • Rückstellungen
  • Aktive Rechnungsabgrenzung Passive Rechnungsabgrenzung

    Die Büro-/Geschäftsausstattung (abgekürzt BGA) erscheint in der Bilanz auf der Aktivaseite (links) im Anlagevermögen

    Betriebs- und Geschäftsausstattung (kurz BGA) ist ein Begriff der kaufmännischen Buchführung. Darunter fallen Gegenstände, die der langfristigen Betriebsbereitschaft eines Unternehmens dienen, aber nicht unmittelbar in der Produktion eingesetzt sind, beispielsweise Schreibmaschinen oder Werkstatteinrichtungen. Die Abschreibungsdauer für BGA-Gegenstände hängt von der Art der Gegenstände ab und richtet sich nach der Afa-Tabelle (siehe Link unten). Gegenstände unter 410 Euro, die nicht Teil eines größeren Aggregates sind (wie z.B. die Tastatur eines Computers), unterliegen nicht der Aktivierungspflicht (und damit der Abschreibung) und werden als Aufwendung in der GuV der laufenden Periode gebucht und abgerechnet.

    Links: