Kurzfristige Verbindlichkeiten


Grundform der Bilanz
Aktiva Passiva
Anlagevermögen
z.B.
  • Patente
  • Immobilien, Grundstücke
  • Maschinen
  • Fuhrpark
  • Büro-/Geschäftsaustattung
    (Gegenstände über 410 Euro)
  • Eigenkapital
    z.B.
  • Einlage Gesellschafter A
  • Einlage Gesellschafter B
  • Gewinn (nur Schlussbilanz)
  • Rücklagen
  • Umlaufvermögen
    z.B.
  • Rohstoffe
  • Warenbestand
  • Forderungen
  • Bankguthaben
  • Kasse
  • Fremdkapital
    z.B.
  • langfristige Verbindlichkeiten
    (z.B. langfr. Bankkredite)
  • kurzfristige Verbindlichkeiten
    (z.B. Lieferantenrechnungen)
  • Rückstellungen
  • Aktive Rechnungsabgrenzung Passive Rechnungsabgrenzung

    Kurzfristige Verbindlichkeiten haben in der Bilanz ihre Position auf der Passivaseite unter der Rubrik Fremdkapital.

    Verbindlichkeit bezeichnet im Rechtswesen die Verpflichtung eines Schuldners gegenüber dem Gläubiger. Im betriebswirtschaftlichen Sinne stehen Verbindlichkeiten für die Summe der noch offenen finanziellen Verpflichtungen eines Unternehmens gegenüber seinen Lieferanten und sonstigen Gläubigern. Das Gegenstück zu Verbindlichkeiten sind Forderungen.

    Als langfristig wertet man im Normalfall Kredite mit einer Laufzeit von mindestens 4 Jahren, als mittelfristig nimmt man die Zeit von einem 1/2 Jahr - 4 Jahren an, als kurzfristig gelten Zahlungsziele unter einem 1/2 Jahr.

    In der aus didaktischen Gründen verkürzten Form der Bilanz vom EBCL gibt es nur langfristige und kurzfristige Verbindlichkeiten.
    In der von der Wikipedia vorgeschlagenen Musterbilanz, die weitaus umfangreicher als die vom EBCL ist, kennt man eine Unterteilung der Verbindlichkeiten nach völlig anderen Prinzipien (gestaltet nach § 266 HGB):

    Verbindlichkeiten

    1. Anleihen, davon konvertibel;
    2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;
    3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen;
    4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (LuL), (V.a.L.L.);
    5. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;
    6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;
    7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
    8. sonstige Verbindlichkeiten,
    davon aus Steuern,
    davon im Rahmen der sozialen Sicherheit

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