Rechnungsabgrenzung (aktiv / passiv)


Grundform der Bilanz
Aktiva Passiva
Anlagevermögen
z.B.
  • Patente
  • Immobilien, Grundstücke
  • Maschinen
  • Fuhrpark
  • Büro-/Geschäftsaustattung
    (Gegenstände über 410 Euro)
  • Eigenkapital
    z.B.
  • Einlage Gesellschafter A
  • Einlage Gesellschafter B
  • Gewinn (nur Schlussbilanz)
  • Rücklagen
  • uml;aufvermögen
    z.B.
  • Rohstoffe
  • Warenbestand
  • Forderungen
  • Bankguthaben
  • Kasse
  • Fremdkapital
    z.B.
  • langfristige Verbindlichkeiten
    (z.B. langfr. Bankkredite)
  • kurzfristige Verbindlichkeiten
    (z.B. Lieferantenrechnungen)
  • Rückstellungen
  • Aktive Rechnungsabgrenzung Passive Rechnungsabgrenzung


    Rechnungsabgrenzungsposten enthalten (über die Grenze des Bilanzstichtags hinaus) vorausgezahlte Aufwendungen oder vorauserhaltene Erlöse. In der Bilanz werden sie auf der Aktiva- und Passivaseite in eigenen Rubriken aufgeführt.


    Rechnungsabgrenzungen werden durchgeführt, wenn Erlöse oder Aufwendungen einer anderen Geschäftsperiode zuordnet sind.
    Beispiel: Eine jährliche Autoversicherung, die am 1.7. des laufenden Geschäftsjahres abgeschlossen und bezahlt wurde und deren Nutzen bis zum 1.7. des Folgejahres andauert, wird - falls der Geschaftsjahrbeginn der 1.1. ist - zur Hälfte dem laufenden Geschäftsjahr zugerechnet und zur anderen Hälfte dem Folgejahr.

    Links: