Patent


Grundform der Bilanz
Aktiva Passiva
Anlagevermögen
z.B.
  • Patente
  • Immobilien, Grundstücke
  • Maschinen
  • Fuhrpark
  • Büro-/Geschäftsaustattung
    (Gegenstände über 410 Euro)
  • Eigenkapital
    z.B.
  • Einlage Gesellschafter A
  • Einlage Gesellschafter B
  • Gewinn (nur Schlussbilanz)
  • Rücklagen
  • Umlaufvermögen
    z.B.
  • Rohstoffe
  • Warenbestand
  • Forderungen
  • Bankguthaben
  • Kasse
  • Fremdkapital
    z.B.
  • langfristige Verbindlichkeiten
    (z.B. langfr. Bankkredite)
  • kurzfristige Verbindlichkeiten
    (z.B. Lieferantenrechnungen)
  • Rückstellungen
  • Aktive Rechnungsabgrenzung Passive Rechnungsabgrenzung


    Patente werden als immaterielle Rechte auf der Aktivaseite im Anlagevermoegen aufgeführt.

    Patent: Ein vom Patent- und Markenamt für eine neue Erfindung verliehenes ausschließliches Recht zur Benutzung und Verwertung der Erfindung.
    Finanziell erworbene Patente können entsprechend ihrer Nutzungsdauer abgeschrieben werden, selbst entwickelte Patente nicht.

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